Verkaufs- und Lieferbedingungen
Wir liefern Schwergut über weite Entfernungen zu sensationellen
Preisen. Unsere Aufbaudienste kommen auf Ihren Wunsch in den
entlegensten Ort. Dies ist außer durch unser rationelles
Konstruktions-, Herstell- und Verteilersystem nur durch Ihre
Unterstützung bei der sachlichen Bearbeitung des uns
erteilten Auftrages möglich. Deswegen sind wir insbesondere
auf die Beachtung und Einhaltung folgender Verkaufs- und Lieferbedingungen
angewiesen:
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Bestellungen
Ihre Bestellung ist nur wirksam, wenn sie von uns innerhalb
eines Monats nach Eingang schriftlich bestätigt wird.
Auch danach wird sie mit unserer Bestätigung wirksam.
3. Änderungen
Änderungen der Bestellung sind, soweit es sich nicht
um Sonderanfertigungen handelt, bis zum Abruf der Anlieferung
möglich.
4. Vertragsform
Alle Verträge und Vereinbarungen bedürfen unabdingbar
der Schriftform. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Änderungen und Nebenabreden jeder Art. Alle Abreden mit
unseren Mitarbeitern im Außendienst sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
5. Kaufgegenstand
Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Zeitpunkt
der Lieferung geltenden Preisliste mit Katalog (Baubeschreibung.)
Geringfügige Änderungen und Abweichungen, Beschreibungen
und Zeichnungen, auch in den Maßen, bleiben vorbehalten.
6. Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist - soweit erforderlich - von Ihnen
unverzüglich nach Eingang unserer Auftragsbestätigung
und der von uns erstellten Bauantragsunterlagen (Bauzeichnung,
statische Berechnung und ggf. Wärmeschutzberechnung)
durch Stellen eines Bauantrags bei der Behörde einzuholen.
Bei unseren in Preisliste und Katalog abgebildeten und beschriebenen
Stahlbeton- Fertigteil- Gebäuden handelt es sich um amtlich
geprüfte Typenkonstruktionen. Die amtlichen Güteprüfzeugnisse
für die Stahlbeton- Fertigteile stehen Ihnen erforderlichenfalls
zur Verfügung. Sonderberechnungen (z. B. für Sonder-Schneelast)
können gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten
erstellt werden.
Falls Ihnen die Baugenehmigung zur Aufstellung des
Kaufgegenstandes auf dem in der Bestellung bezeichneten
Grundstück ohne Ihr Verschulden von der Baubehörde,
nachdem Sie einen Bauantrag gestellt haben, aus baurechtlichen
Gründen nicht erteilt werden sollte, sind Sie berechtigt,
kostenlos vom Vertrage zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung
muss unverzüglich nach der Ablehnung der Baugenehmigung
schriftlich unter Beifügung des Bescheides des Bauamtes
erfolgen. |
Bei wirksamer Rücktrittserklärung erhalten Sie
die geleistete Anzahlung voll von uns zurück. Der Rücktritt
ist ausgeschlossen, wenn Sie den Kaufgegenstand bei uns bereits
zur Auslieferung abgerufen haben.
7. Abruf
Die Lieferung ist von Ihnen alsbald nach Erteilung der Baugenehmigung
schriftlich abzurufen. Sollte innerhalb von 12 Monaten gemäß
Ziffer 6 nach Auftragsbestätigung weder ein Abruf erfolgen
noch der Rücktritt vom Vertrage unter Vorlage des Ablehnungsbescheides
erklärt sein, sind wir nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung
berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und
eine Entschädigung in Höhe von 20% der Bruttoauftragssumme
einschließlich der Mehrwertsteuer zu verlangen.
8. Lieferfrist
Der Liefertermin wird, soweit nichts anderes vereinbart ist,
unter Ausnutzung einer für Sie günstigen Beiladungsmöglichkeit
eingeplant, sobald Sie den Kaufgegenstand schriftlich abgerufen
haben. Vereinbarte oder festgesetzte Liefertermine werden
von uns nach Möglichkeit eingehalten; sie gelten nicht
als Fixgeschäfte. Wird ein vereinbarter Liefertermin
überschritten, so sind Sie berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten,
nachdem Sie uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens
sechs Wochen bzw. bei Objekten über 50 qm bebaute Fläche
von mindestens zwölf Wochen gesetzt haben. Der Rücktritt
ist jedoch ausgeschlossen, wenn und solange die Lieferverzögerung
auf höherer Gewalt, insbesondere auf Krieg, Aussperrung,
Streik, Betriebsunterbrechungen, Witterungsverhältnissen,
Transportschäden u.a.m. beruht. Das gleiche gilt, wenn
einer unserer Zulieferer von derartigen Umständen betroffen
wird und uns eine anderweitige Ersatzbeschaffung zu angemessenen
Preisen und Bedingungen nicht möglich ist. Schadenersatzansprüche
wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind, soweit die
Vorraussetzungen des Verzugs nicht vorliegen, in jedem Fall
ausgeschlossen.
9. Transport
Wird der Transport vereinbarungsgemäß non uns
übernommen, so erfolgt der Transport auf Ihre Kosten
und unsere Gefahr. In diesem Falle haben Sie sich eine etwaige
Unvollständigkeit oder Beschädigung der Lieferung
zum Zwecke der Beweissicherung vom LKW-Fahrer sofort bescheinigen
zu lassen oder, falls dies nicht möglich ist, den Transportschaden
innerhalb von einer Woche nach Ablieferung schriftlich bei
uns anzuzeigen. Andernfalls sind Ansprüche wegen Transportschaden
ausgeschlossen. Ansonsten erfolgen alle Lieferungen auf Ihre
Gefahr und Kosten ab Werk. In diesem Falle verpflichten wir
uns, bei einem Schadensereignis unsere etwaigen Schadenersatzansprüche
gegen den Spediteur, Frachtführer usw. an Sie abzutreten.
10. Abnahme
Falls der Transport vereinbarungsgemäß von uns
durchgeführt wird, werden wir Ihnen den Zeitraum der
Anlieferung mitteilen. Sie verpflichten sich, die Lieferung
innerhalb des angekündigten Zeitraums zwischen 7 Uhr
und 20 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung auf der Baustelle
abzunehmen. Etwaige Wartezeiten können zu Ihren Lasten
berechnet werden. Die Anlieferung erfolgt so weit an die Baustelle,
wie diese nach Auffassung unseres LKW-Fahrers ohne Gefährdung
von Fahrzeug, Fracht und fremdem Eigentum zu erreichen ist.
Das Abladen vom Lkw ist unsere Sache. Befinden Sie sich zur
Zeit der Anlieferung nicht auf der Baustelle oder kann das
Material nicht an der Baustelle durch den Lkw gestapelt werden,
so sind wir berechtigt, die Materialien nach eigenem Ermessen
an einem uns geeignet erscheinenden Platz auf der Baustelle
abzuladen. Die Gefahr für die Materialien geht mit Abladen
auf Sie über.
11. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen schriftlich
anzuzeigen. Diese Frist beginnt im Zeitpunkt der Anlieferung.
Soweit die Mängel zu diesem Zeitpunkt noch nicht offensichtlich
sein sollten, beginnt die Frist mit dem Eintritt der Offensichtlichkeit.
Die Mängel sind unter Angabe des schadhaften Teiles,
der Teile-Nummer und der Schadensstelle genau zu bezeichnen.
Erforderlichenfalls sind die Mängel in eine Ihnen dafür
übersandte Abbildung einzutragen. Für Mängel,
die nicht nach Maßgabe dieser Bestimmungen geltend gemacht
werden, entfallen alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
12. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass sich der Kaufgegenstand
im Zeitpunkt der Anlieferung im Zustande der jeweils maßgebenden
Baubeschreibung befindet und nicht mit Fehlern behaftet ist,
die seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen.
Wir verpflichten uns, Mängel, die innerhalb von sechs
Monaten nach Anlieferung rechtswirksam bei uns geltend gemacht
worden sind, durch Nachbesserung zu beseitigen. Wir sind berechtigt,
derartige Nachbesserungsarbeiten nicht selbst auszuführen,
sondern auf unsere Kosten durch einen ortsansässigen
Handwerker ausführen zu lassen. Die Nachbesserungspflicht
erlischt, wenn Sie uns bzw. dem beauftragten Handwerker keine
Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Kommen wir der Nachbesserungspflicht
trotz einer von Ihnen gesetzten Nachfrist, die mindestens
acht Wochen betragen muss, nicht nach, so sind Sie berechtigt,
statt der Nachbesserung eine Minderung des Kaufpreises zu
verlangen; für die Frist gilt Ziff.8 Abs. 2 entsprechend.
Alle weitergehenden Gewährleistungs- und Schadensersatz-
und Rücktrittsansprüche werden ausdrücklich
ausgeschlossen. Eine etwaige Mängelrüge entbindet
Sie nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtung.
Im Falle der Mangelhaftigkeit des gelieferten Kaufgegenstandes
darf allenfalls ein der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes
entsprechender Teil des Kaufpreises zurückbehalten werden.
13. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart
ist, ab Werk in Euro. Die vereinbarten Preise entsprechen
dem Stande der Material-, Lohn- und sonstigen Kosten. Sollten
diese Kosten bis zur Lieferung, soweit eine Lieferung nicht
innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß erfolgt
ist, steigen, so dass unsere Listenpreise nach Maßgabe
der Kostensteigerung erhöht werden, sind stattdessen
die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden und nach Maßgabe
der Kostensteigerung erhöhten Listenpreise ausschlaggebend.
Preiserhöhungen werden wir in geschäftsüblicher
Weise vorher ankündigen.
14. Zahlung
Die Zahlungen sind zu den vereinbarten Zeitpunkten ohne Abzug
in bar oder auf eines unser Geschäftskonten unabhängig
vom Eingang der Lieferung und ohne Rücksicht auf die
zeitliche Durchführung etwa übernommener Montagearbeiten
zu leisten. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in
jedem Falle vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, nicht
an Erfüllungs Statt. Diskontspesen gehen in jedem Falle
zu Ihren Lasten. An- und Vorauszahlungen sind ohne Einfluß
auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf die vereinbarten
Preise verrechnet. Unsere Mitarbeiter im Außendienst
sind nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkasso-Vollmacht
befugt, Zahlungen entgegenzunehmen. Sie können nur mit
Gegenforderungen, die wir schriftlich anerkannt haben, aufrechnen
bzw. ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.
15. Zahlungsverzug
Bleiben Sie mit den vereinbarten Zahlungen im Rückstand,
so haben Sie ab Verzug die rückständigen Beträge
mit 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verzinsen; die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommen Sie mit einem höheren
Betrag als 10% des Kaufpreises in Verzug, so sind wir berechtigt,
vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung
und einer Androhung im Sinne des §326 Abs. 1 BGB bedarf.
16. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrage vor. Sie dürfen,
solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Kaufgegenstand
weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen haben Sie uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Die Geltendmachung unseres
Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage.
Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsrechts den Kaufgegenstand
zurück, so sind Sie verpflichtet, ihn sofort spesen-
und frachtfrei an uns zurückzusenden. Sie haften uns
für den Minderwert, für den getätigten Aufwand
und für den entgangenen Gewinn. Für den Fall, dass
Sie den Kaufgegenstand im Rahmen eines kaufmännischen
Verkehrs veräußern oder verarbeiten, treten Sie
hiermit Ihre sämtlichen Forderungen aus Veräußerungen
oder Verarbeitungen gegen Ihren Abnehmer in Höhe des
Lieferungs-Gegenwertes mit allen Nebenrechten an uns ab. Sie
verpflichten sich, uns den jeweiligen Abnehmer namhaft zu
machen. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen
und Zahlung an uns zu verlangen. Ziehen Sie die Forderung
selbst ein, so tun Sie dies nur treuhändlerisch für
unsere Rechnung. Der eingezogene Erlös steht uns zu und
ist an uns abzuliefern. Der Kaufgegenstand wird auch nach
erfolgter Aufstellung und Inbetriebnahme nicht wesentlicher
Bestandteil des Grundstücks oder eines anderen Gebäudes.
17. Aufbaudienst
Der Aufbau kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung
von uns ausgeführt werden. Unser Aufbaudienst arbeitet
nach den Weisungen des Käufers und seiner Bevollmächtigten
und haftet nur für die sach- und fachgerechte Aufstellung
nach Maßgabe der Baubeschreibung. Die Aufbaubasis wird
von Ihnen gestellt. Sie muss im Zeitpunkt des Abrufes der
Lieferung den Ihnen von uns angegebenen Anleitungen und Maßangaben
entsprechen, insbesondere eben, hart, und absolut waagerecht
(nach DIN 18202) und beim Aufbau schnee- und eisfrei sein.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so können
wir nach unserer Wahl entweder den Aufbau ablehnen oder Ihnen
eine abgemessene Frist setzen oder die Aufbaubasis selbst
in einen aufbaufähigen Zustand versetzen. Die dadurch
entstehenden Mehrkosten fallen, auch im Wiederholungsfalle,
Ihnen zur Last. Soweit unserem Aufbaudienst vereinbarungsgemäß
weitere Arbeiten übertragen werden, werden diese zum
Stundennachweis zusätzlich zum Aufbaupreis berechnet.
Die von Ihnen vorbereitete Aufbaubasis gilt, wenn nichts anderes
vereinbart wird, als Bauplatz-Einmessung. Die Baustelle wird
besenrein übergeben. Baustoffreste und Verpackungen sind
bauseits z.B. über das DSD zu entsorgen. Im übrigen
gelten für den Aufbau Ziff. 7 bis 12 entsprechend.
Bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter
Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen
wurden, ist Berlin.
Andere Vetragsbedingungen, die vom die vom Vorstehenden abweichen
und von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt
worden sind, haben keine Gültigkeit.
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